Die Dienstleistung „nominee” bieten wir denen von Ihnen an, die es sich wünschen, die statutarischen oder Kontrollorgane in der eigenen Gesellschaft mit den von uns beauftragten Personen zu besetzen.
Zur Verwendung dieser Leistung führen unsere Klienten in der Praxis unterschiedliche Gründe (z.B. der Bedarf die Anonymität des Gesellschaftsinhabers zu bewahren, die Sicherstellung der Vertretung von ausländischen Personen oder die Besetzung der Gesellschaftsorgane bei der nicht ausreichenden Anzahl der eigenen Mitarbeiter).
Die Wertschöpfung dieser Leistung besteht bei uns vor allem in der Auswahl der beauftragten Personen, bei denen Sie sich immer auf ihre Vertrauenswürdigkeit, Professionalität, Zuverlässigkeit und Diskretion verlassen können. Diese Personen werden die anvertrauten Funktionen aufgrund Ihrer Beauftragung als des tatsächlichen Inhabers der Gesellschaft ausüben und den Inhalt der Beauftragung (der Vollmacht) wird auch von Ihnen bestimmt.
Die Dienstleistung nominee bieten wir für folgende Personen an:
In Falle jeglicher Fragen bezüglich der Dienstleistung nominee zögern Sie nicht uns jederzeit zu kontaktieren.
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